Meine Aufgabe war es, der Gemeinde zu dienen

Ehrenbürgerschaft
für
Altbürgermeister Josef Goller - "Freund "

 

Bürgermeister Franz Idl und der Gemeinderat luden am 25. Oktober 1989 zum Festakt im Hotel Laserz zur Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Altbürgermeister Josef Goller. Unter den Ehrengästen fanden sich auch die Ehrenbürger Alt-Bgm Franz Idl und Weihbischof Matthias Defregger.
Vor dem Hotel hatte die Musikkapelle Tristach Aufstellung genommen und den zu Ehrenden mit Marschmusik empfangen.
Josef Goller – Freund Seppl – wurde am 27.10.1919 in Amlach geboren, war der Älteste von sechs Geschwistern. Er besuchte die Volksschule in Tristach und Lienz. 1934 trat er in die örtliche Feuerwehr ein.
In den Jahren 1938/39 absolvierte er die Landwirtschaftliche Schule in Lienz, wurde dann zur Deutschen Wehrmacht eingezogen. 1945 kehrte er heim , heiratete 1947 seine Frau Elisabeth, geb. Hirsch aus Spittal am Semmering. Aus der Ehe entstammen fünf Kinder – Elisabeth, Peter, Robert, Michael und Josef.
Josef Goller war stark im öffentlichen Leben vertreten, nicht nur in der Gemeindepolitik, sondern auch ausserhalb bekleidete er verantwortungsvolle und wichtige Positionen. So war er Aufsichtsrat und Vorstandsmitglied der Osttiroler Molkereigenossenschaft. In der Gemeinde war er von 1947 bis 1955 Gemeinderat der Großgemeinde Amlach-Tristach-Lavant. Nach der Befreiung 1955, an der er maßgeblich mitgearbeitet hat, wurde er Vizebürgermeister und 1974 Bürgermeister. Dieses Amt übte er bis März 1989 aus.
In seine Amtszeit fallen etliche für eine Kleingemeinde große und bedeutende Veränderungen. Erwähnt sei hier der Tiwag-Kraftwerksbau Strassen-Amlach mit seinen schwierigen und letztlich zur Zufriedenheit für das Dorf gelaufenen Verhandlungen. Ferner die Sanierung des Gemeindehauses, die Wappenverleihung und die Verbauung des Leidentales.
Durch seine Interventionen wurden Verkabelungen vorgenommen, wodurch Leutungen und Masten für Strom und Telefon aus dem Blickfeld verschwunden sind. Nicht unerheblich war auch der finanzielle Beitrag der Gemeinde für die Kirchenrenovierung, die Friedhofserweiterung und der Bau der Aufbahrungshalle.
In bewegten Worten gab Josef Goller seine tiefe Rührung über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an ihn zum Ausdruck. Der heutige Tag sei für ihn ein denkwürdiger. 70. Geburtstag und die Ehrenbürgerschaft überreicht zu bekommen, in einem so feierlichen Rahmen, das hätte er sich eigentlich nie erhofft. Glückwünsche und Dankesworte kamen auch von der Feuerwehr, von der Musik-deren Ehrenmitglied er dort ist, von der Soldatenkameradschaft, von der Landjugend und vom Fremdenverkehrsverband.



Überreichung der Ehrenbürgerschaftsurkunde
v.l.: Ehrenbürger Altbgm Josef Goller, Bgm.Franz Idl, V-Bgm. Peter Perfler und Elisabeth Goller


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Erbhof - Verleihung

„FREUND -HOF “

AMLACH

Amlach Nr. 20, Mar.-Ther. Kat. Nr. 1175 Litt.A-T; EZl. 90014
Derzeitiger Eigentümer: Robert Goller
Verleihung der Erbhofwürde: 2004
Im Familienbesitz seit: vor 1804
Besitzübergänge: 1804, 1838, 1865, 1898, 1904, 1940, 1991
Ehemalige Grundherrschaft: Anton Veit Kranz zu Lienz bzw. dessen Erben

Am 10. April 1804 erwarb Andrä Goller von Maria Hanser geb. Oberhuber das „Freundgut“ in Amlach, das damals mit 1300 fl. veranschlagt wurde; unter Hinzurechnung mehrerer walzender Grundstücke und der Fahrnisse (letztere hatten einen Wert von 642 fl.) ergab sich ein Gesamtkaufpreis von 2733 fl.; da Andrä Goller jedoch gleichzeitig die auf dem Hof liegenden Schulden in Höhe von 1999 fl. übernahm, ergab sich bloß ein effektiv zu zahlender Kaufpreis von 734 fl.; das Anwesen mit der Kat. Nr. 1175 bestand damals aus den Hof- und Wirtschaftsgebäuden, einem daneben liegenden Krautgartl von sieben Quadratklaftern sowie einem Obstgarten von 445 Quadratklaftern, ferner einem Acker (genannt Bausteigacker) von 522 Quadratklaftern, außerdem dem Gatteracker von 2704 Quadratklaftern, dem Braitacker von 3421 Quadratklaftern, dem Laasacker von 922 Quadratklaftern, dem Bichlacker mit 374 Quadratklaftern, des Weiteren noch drei Wiesen mit insgesamt 7255 Quadratklaftern sowie diversen Waldungen. Der Hof war dem Grundherrn Anton Veit Kranz nach Freistiftrecht unterwofen, an den jährlich ein Zins von 1 fl. 46 kr. sowie diverse Naturalien (u. a. 80 Eier, zwei Schweineschultern und ein Lamm) abzuführen waren.

Außerdem erwarb Andrä Goller noch verschiedene andere Besitzungen von Maria Hanser, nämlich die
Kat.nr.n 1176 und 1177 (zwei Wiesen), 1178 (eine Hausmühle bey der Währe, dem Schloss Bruck
grundherrschaftlich unterworfen, wofür jährlich fünf Kreuzer Zins zu entrichten waren), ferner die Kat.nr.n 1179 bis 1182 ½ sowie die Kat.nr. 1245 (diverse Grundstücke).

1838 übergab Andrä Goller den Hof und sein sonstiges Vermögen (Gesamtwert 3277 fl.) seinem ältesten Sohn
Johann Goller; den Aktiva standen damals Passiva in der Höhe von 1567 fl. gegenüber
(Verschuldensquote 47,8 %), so dass ein zu übergebendes Reinvermögen von 1710 fl. verblieb.
Der Sohn Johann hatte im Gegenzug seinen Vater und seine Mutter Maria geb. Freund auf Lebenszeit mit der
nötigen Kost, Kleidung und Wohnung zu versehen, wobei den Eltern die so genannte obere Stube zum
ausschließlichen Alleingebrauch lebenslänglich mit der nötigen Beheizung und Einrichtung eingeräumt
werden musste; überdies sollten sie stets (wie es Eltern gebührt) freyen Zutritt zu allen Gemächern und
Behältnissen haben. Zusätzlich zur Darreichung des Essens hatte der übernehmende Sohn seinem Vater
einen bestimmten jährlichen „Zehrpfennig“ zu reichen, ohne dass der Vater dessen Höhe anlässlich der
Hofübergabe verbindlich festlegen wollte, sondern diese vielmehr dem Gutdünken Johanns anheim stellte–
letzteres vor allem mit Blick auf die bisher gezeigte gute Gesinnung des Sohnes. Den bereits
volljährigen drei weichenden Geschwistern Josef, Andrä und Anna war im Gegenzug ein Erbentrichtgeld
von je 200 fl. zu bezahlen, das jedoch gegen eine Verzinsung von vier Prozent jährlich auf dem Hof
investiert bleiben sollte. Außerdem gebührte den weichenden Geschwistern für den Eventualfall, dass
ihnen die Selbstansässigmachung nicht gelänge (wenn sie also nicht selbst einen Hausstand gründen
könnten) auf Lebenszeit Aufenthalt und Verköstigung auf dem elterlichen Hof (diesfalls sollte jedoch das
Erbentrichtgeld nach ihrem Ableben an den Hofeigentümer fallen).

Als 1865 Johann Goller den Hof seinem Sohn gleichen Namens übergab, wurde das Anwesen samt
Fahrnissen mit 6900 fl. veranschlagt; dem standen freilich Schulden von 5455 fl. gegenüber
(Verschuldensquote 79 %), so dass sich der Überschuss auf nur 1445 fl. belief. Der Übernehmer hatte
den Vater standesgemäß unklagbar abzuhalten und ihn mit Kost, Kleidern, ärztlicher Hilfe, Medizin, Warte
und Pflege unentgeltlich zu versehen, zudem ein wöchentliches zusätzliches Zehrgeld von 50 kr. zureichen.

Dem Übergeber und seiner Frau Anna geb. Müller war als Wohnung die Stube ober der Kuchl
einzuräumen. Die weichenden Geschwister Josef, Andrä, Alois, Maria, Katharina und Anna hatten das
Recht auf lebenslange Unterkunft auf dem Hof (inkl. Mitbenützung der Küche sowie Heizung). Im Falle
ihrer Verehelichung hatte Johann jun. der Hochzeitsgesellschaft auf seine Kosten die ortsübliche
Morgensuppe reichen zu lassen. Außerdem war den drei Schwestern je ein Kleiderkasten unentgeltlich
zur Verfügung zu stellen.3

Als Johann Goller im November 1897 nach fast 33 Jahren Wirtschaftsführung verstarb, hinterließ er drei
minderjährige Kinder (Johann, Josef und Maria) im Alter zwischen elf und 14 Jahren, zu deren Vormund
ihr Verwandter Josef Goller bestellt wurde. Der Nachlass des Verstorbenen wurde auf 11082 Kronen
beziffert (davon Fahrnisse 2482 Kronen, die Realitäten 8000 Kronen und eine ausständige Forderung 600 fl.);
den Aktiva standen freilich Pasiva in der Höhe von 7809 fl. gegenüber, was eine Verschuldensquote
von 70,5 % ergibt. In das Erbe wurden die drei Kinder vorläufig zu gleichen Teilen eingeantwortet, wovon das Besitzvorrecht des Sohnes Johann jedoch unberührt bleiben sollte.4

In der Tat machte Johann 1904 von seinem „Besitzvorteil“ Gebrauch und erwarb die beiden
Eigentumsdrittel seiner Geschwister am Hof, wodurch dieser wieder in einer Hand vereinigt war. Ihm folgte
auf dem Erbweg im Jahre 1940 sein Sohn Josef, diesem wiederum 1991 im Wege der Übergabe
dessen Sohn Robert Goller. Dieser ist damit der erste Erbhofbauer in Amlach.

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